Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher jeder Klasse bilden zusammen die Elternkonferenz der Schule.
Mitglieder der Elternkonferenz mit beratender Stimme sind je zwei von der Konferenz der Schülerinnen und Schüler sowie von der Konferenz der Lehrkräfte gewählte Vertreterinnen oder Vertreter.
Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern der Schule.
Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter, vier Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Lehrkräfte, fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Schülerinnen und Schüler und fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Elternkonferenz.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet die wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.
Genaue Angaben zu den Aufgaben der Gremien können im Brandenburgischen Schulgesetz nachgelesen werden.